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Bushido erringt Erfolg vor Gericht gegen Arafat Abou-Chaker

Author: klatsch-tratsch

Juristischer Erfolg für Rapper Bushido. (stk/spot)

imago/Future Image

SpotOn News | 06.09.2023, 19:30 Uhr

Bushido soll nach langem Rechtsstreit gegen Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker vor Gericht gewonnen haben. Dem Rapper stehe nun eine Millionensumme zu.

Rapper Bushido (44) hat offenbar einen großen Erfolg gegen Arafat Abou-Chaker vor Gericht erringen können. So sehe es das Landgericht Berlin inzwischen als erwiesen an, dass Abou-Chaker zu Unrecht Manager-Zahlungen von dem Musiker erhielt. “Bild” zitiert aus dem Urteil: “Obwohl der Kläger (Arafat) zu keinem Zeitpunkt als Manager des Beklagten (Bushido) tätig war, schlossen die Parteien am 30. Januar 2007 einen sogenannten Managementvertrag, in dem der Beklagte den Kläger (genannt ‘Management’) mit seiner Vertretung und Interessenwahrnehmung beauftragte.”

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Abou-Chaker sei also nie Bushidos rechtmäßiger Manager gewesen und müsse als direkte Folge dieses Urteils nun eine Summe von über zwei Millionen Euro nebst Zinsen zurückzahlen. Schon im April dieses Jahres war Abou-Chaker vom Berliner Gericht zu einer Zahlung in Höhe von etwas mehr als 2,2 Millionen Euro an seinen ehemaligen Geschäftspartner verurteilt worden. Das hatte damals eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur spot on news bestätigt.

Im April fiel ein Versäumnisurteil

Demnach sei es in dem Rechtsstreit am Landgericht Berlin unter anderem um “mehrere Rechnungen” gegangen, die Abou-Chaker gestellt habe und “mit denen er Anteile an den Einnahmen des Beklagten” geltend machen wollte, erklärt die Sprecherin. Zudem habe er Auskunft über Ausgaben und Einnahmen Bushidos erhalten wollen.

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Der Rapper hatte wiederum eine Widerklage erhoben, “die im Wesentlichen auf Rückzahlung geleisteter Anteile an den Einnahmen des Beklagten gerichtet” gewesen sei. Abou-Chaker sei daraufhin zu einer Zahlung in Höhe von etwas mehr als 2,2 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt worden. Es handelte sich dabei jedoch um ein Versäumnisurteil, da Abou-Chaker keinen Antrag gestellt und Bushidos Seite einen entsprechenden Erlass beantragt habe. Das Urteil war daher noch nicht rechtskräftig und Arafat hatte fristgerecht Einspruch dagegen eingereicht. Dies sei nun nicht mehr möglich.

 

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