Firma in dem EU VIES (MIAS) registriert. Keine Bedingungen für LAPTOPS, TABLETS, PROZESSOREN UND MOBILTELEFONE/SMARTPHONES. Für alle anderen Produkte der Hardwarevertrieb erlaubt derzeit keine Triangulation, daher muss Mehrwertsteuer gezahlt werden, die dann über die RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES (Europäische Union) erstattet werden kann.

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Wenn Sie eine regelmäßig registrierte Firma in der VIES (MIAS) haben, können Sie von der direkten Mehrwertsteuerbefreiung profitieren

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Hinweis: WENN sich die Lieferadresse von der Rechnungsadresse unterscheidet, muss die MIAS MwSt.-Nr./USt-IdNr./UID-Nr. auf der Rechnungsadresse angegeben werden.