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Manuel Gräfe erhält vom DFB 48.500 Euro Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

Der ehemalige Schiedsrichter Manuel Gräfe hatte seine Karriere unfreiwillig mit 47 Jahren beenden müssen. Er klagte gegen den DFB wegen Altersdiskriminierung – und bekam nun vor Gericht recht.

Author: DER SPIEGEL

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Der ehemalige Schiedsrichter Manuel Gräfe 2021

Der ehemalige Schiedsrichter Manuel Gräfe 2021

Foto: Axel Heimken / dpa

Manuel Gräfe war mit seiner Klage gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) erfolgreich. Der ehemalige Referee erhält gemäß Urteil des Frankfurter Landgerichts wegen Altersdiskriminierung eine Entschädigung von 48.500 Euro. Die Kammer sah es unter Leitung von Richter Wilhelm Wolf als erwiesen an, dass dem Alter bei der Nichtberücksichtigung des Berliners für die Schiedsrichterliste der Saison 2021/2022 »keine ganz unwichtige Rolle zukam«. Das Urteil kann vor dem Oberlandesgericht noch angefochten werden.

Gräfe wollte knapp 200.000 Euro

Der Ex-Referee hatte vom DFB ursprünglich einen Schadensersatz von 194.905 Euro für seine Nichtberücksichtigung gefordert. Der Forderung in dieser Höhe kam das Gericht nicht nach, weil Gräfe selbst bei Berufung auf die Liste »keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen« gehabt hätte. »Der Betrag steht in einem angemessenem Verhältnis zum erlittenen Schaden«, sagte Richter Wolf.

70.000 Euro hatte Gräfe bereits vor dem Prozess für die Nutzung seiner Persönlichkeitsrechte erhalten. Auch wenn es in den Regelwerken des DFB offiziell keine Altersgrenze gebe, seien »genug Indizien« vorhanden, dass diese in der Realität praktiziert werde, hieß es in der Urteilsbegründung: »Das Alter des Beklagten war mitursächlich. Es muss nicht die alleinige Ursache gewesen sein, aber es ist eine von mehreren.«

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Gräfe, der bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, musste seine Schiedsrichterkarriere nach 289 Einsätzen in der Bundesliga zum Ende der Saison 2020/2021 im Alter von 47 Jahren beenden. Auch in den Jahrzehnten zuvor hatte kein Referee länger in der Bundesliga gepfiffen. Eine gütliche Einigung war beim Prozessauftakt Mitte November gescheitert, in Folge konnten die beiden Streitparteien schriftliche Stellungnahmen einreichen.

Gräfe hatte für das Zustandekommen einer gütlichen Einigung darauf bestanden, dass das Alter als Grund für seine Ausbootung anerkannt wird. Der DFB lehnte dies entschieden ab.

Der ehemalige Schiedsrichter hatte vor Gericht stets gesagt, dass es ihm mit seiner Klage nicht unbedingt um eine Fortsetzung seiner eigenen Laufbahn als Referee geht. Vielmehr wollte er für ein Grundsatzurteil im Hinblick auf künftige Generationen sorgen.

mfu/sid

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